Für eine Vereinsgründung werden zwei Personen benötigt. Da die Vereine bei uns auch einen wirtschaftlichen Zweck erfüllen, werden diese ins Handelsregister eingetragen.
Aufgrund der Eintragung, wird eine Revisionsstelle benötigt, welche durch die zweite Person besetzt wird.
Ebenfalls sind Statuten erforderlich, die bei einer Gründungsversammlung den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden.
Werden die Statuten von den Mitgliedern angenommen, ist der Verein gegründet.
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Was ist bei einer Vereinsgründung zu beachten?
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